Klasse AM 15
- Zweirädriges Kleinkraftrad (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
– bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
– bei Verbrennungsmotoren Hubraum max. 50cm3 - Krafträder bbH max. 45 km/h die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
– Elektromotoren oder Verbrennungsmotoren mit max. 50cm3 Hubraum - Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
– Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm3
– bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4kW;
– bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4kW. - Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
– Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm3;
– bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
– bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
– Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien.
- Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.
- Mindestalter 15
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfungen: Theorieprüfung, praktische Prüfung
- Eingeschlossen in die Führerscheinklasse —
Das brauchen wir von Dir bei Deinem Führerscheinantrag
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Unterlagen können nachgereicht werden