Auto Führerschein

Autoführerschein (Klassen B, BE, B196, BF17)

Klasse B Führerschein

Kraftfahrzeuge bis 3.5t zG

 

    • Mitführen von Anhängern
    • Alle Anhänger bis 750 kg zG,
    • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

 

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  • Vorbesitz: —
  • Mindestalter 18 / 17* Jahre
  • Prüfungen: Theorieprüfung, praktische Prüfung
  • Eingeschlossen in die Führerscheinklasse B sind: AM  und L.
 

Das brauchen wir von Dir bei Deinem Führerscheinantrag

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Unterlagen können nachgereicht werden 

Klasse BE Führerschein

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG

  • Vorbesitz Führerscheinklasse B
  • Mindestalter 18 / 17* Jahre
  • Prüfungen: Theorieprüfung, praktische Prüfung
  • Eingeschlossen in die Führerscheinklasse BE sind: AM  und L.

 

Das brauchen wir von Dir bei Deinem Führerscheinantrag

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Unterlagen können nachgereicht werden 

Klasse B196 Führerschein

  • Es genügt eine Fahrerschulung
  • Keine theoretische und praktische Prüfung
  • B196 gilt nur in Deutschland

Was darf man mit B196 fahren?

Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Die Klasse A1 kannst du machen, wenn du 24 Jahre alt bist. Solltest du 20 Jahre alt sein und seit zwei Jahren im Vorbesitz der Klasse A2 sein, kannst du diesen Motorrad Führerschein in Lübeck bei unserer Fahrschule ebenfalls machen. Du bist mit der Klasse A unbeschränkt, in der Lage alle Krafträder zu fahren. Die Kosten sind ebenfalls so, wie bei den Klassen A2 und A1.

Klasse BF17 Führerschein

Den Führerschein gerade in den Händen, sind Jugendliche leider auch besonders häufig in Unfälle verwickelt. Um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins:

Erfahrung die jeder erst im Laufe der Zeit Erfahren kann.

Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren – BF 17 macht es Fahranfängern einfach. Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen – wenn sie einen erfahrenen Begleiter im Auto haben. Den Führerschein erhalten sie pünktlich zum 18. Geburtstag. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zu Beginn des Allein-Fahrens fühlen sich junge Autofahrer deutlich sicherer und routinierter.

BF17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Fahrschüler. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF17“ mitgemacht haben.

 

Das brauchen wir von Dir bei Deinem Führerscheinantrag

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Unterlagen können nachgereicht werden 

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